ABLAUF DER THERAPIE

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre aktuelle Gesundheitskarte (eGK)/ Krankenversicherungskarte mit!

1. Probatorik

Der (Haupt-)Therapie gehen 5 probatorische Sitzungen (Probesitzungen) voraus, 

welche inhaltlich der Diagnostik gewidmet sind, hauptsächlich aber dem gegenseitigen Kennenlernen dienen.


Einer der wichtigsten Wirkfaktoren einer Psychotherapie ist schließlich die Qualität

der therapeutischen Beziehung zwischen Patient und Therapeut.


3. (Haupt-) Therapie

Bei der eigentlichen Therapie wird unterschieden zwischen Kurzzeit- und Langzeittherapie.

* Die KZT (Kurzzeittherapie) beinhaltet 

   25 Sitzungen,

   Eine Kurzzeittherapie dauert ca. 9-12 Monate, 

* die LZT (Langzeittherapie) beinhaltet

   45 Sitzungen.

   Eine Langzeittherapie ca. 12- 18 Monate

Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet 

in der Regel einmal pro Woche statt.

2. Antrag

Die meisten Krankenkassen fordern nach den 

5 probatorischen Sitzungen noch einmal 

die schriftliche Beantragung einer Kurz- oder Langzeittherapie.


Diesem Antrag ist ein anonymisierter Bericht

an einen Gutachter beizulegen, aus welchem

die Symptome, die Lebens- und Krankengeschichte, ein aktueller psychischer und körperlicher Befund, die Diagnose(n),

die Therapieziele und schließlich ein Therapieplan und eine Prognose hervorgehen.


Da die Erstellung des Berichtes einige Zeit benötigt und auch die Krankenkasse bis zu fünf Wochen Zeit hat, über den Antrag zu befinden, entsteht an dieser Stelle im Therapieablauf eine Pause von mehreren Wochen.